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Titelbild Ausgabe 3/4 2012

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Ausgabe 3/4

| Bild: Aufstieg nach Plan
Foto: Mauritius
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Leitern

Aufstieg nach Plan

Auf einer Leiter zu arbeiten, erscheint vielen harmlos. Doch nach wie vor passieren dabei viele Unfälle, verursacht durch Mängel an der Leiter selbst oder durch den unsachgemäßen Umgang. Daher gilt: Wer eine Leiter einsetzt, sollte auf hohe Qualität, Standsicherheit und die eigene Körperhaltung achten.

Stürze von der Leiter sind häufig schwere Unfälle. Schmerzhafte Prellungen, Gehirnerschütterungen oder Knochenbrüche sind typische Verletzungen. Rund 9.000 solcher Unfälle registriert allein die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) jährlich. In allen gewerblichen Branchen und im öffentlichen Dienst geschahen im Jahr 2010 sogar mehr als 26.000 solcher Unfälle. Leitern dürfen daher nur in Ausnahmen als Arbeitshilfe genutzt werden – etwa wenn das Risiko im Vergleich zu anderen Arbeitsmitteln, wie Gerüste oder Hubarbeitsbühnen, vertretbar ist, diese nicht verfügbar sind oder die baulichen Gegebenheiten sicherere Alternativen nicht zulassen.

| Bild: Anlegeleiter
Foto: Krause
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Eine Anlegeleiter zum Beispiel ist nur für Arbeiten geeignet, die nicht länger als zwei Stunden dauern – etwa für Wartungs- und Kontrolltätigkeiten. Der Standplatz darf sich nicht höher als sieben Meter über dem Boden oder einer tragfähigen Fläche befinden. Zudem sollten auf der Leiter benutztes Werkzeug oder Material nicht mehr als zehn Kilogramm wiegen. Bei Arbeiten im Freien dürfen keine Gegenstände mit einer Windangriffsfläche von über einem Quadratmeter mitgeführt werden. „Das Gewicht des Benutzers wird ja nur auf zwei Holmenden verteilt. Gibt der Untergrund plötzlich nach, ist der Umsturz der Leiter programmiert“, erklärt Michael Bauermeister von Zarges Steigtechnik. Für länger andauernde Arbeiten mit Werkzeug benutzt man daher ein Steiggerät mit Plattform und umlaufendem Geländer, zum Beispiel eine Arbeitsbühne oder ein Fahrgerüst. Werden Anlegeleitern zum Übersteigen auf eine höhere Ebene genutzt, muss die Anlegeleiter die Ebene um mindestens einen Meter überragen, wenn dort kein Geländer oder eine andere Haltemöglichkeit vorhanden ist.

| Bild: Aufstieg nach Plan
Foto: Mauritius
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Nicht zu vergessen – der richtige Anlegewinkel:
Steht die Leiter zu steil – ist also der Winkel zur Aufstandsfläche größer als 75 Grad –, kann der Benutzer bereits beim Aufstieg rückwärts mit der Leiter umfallen. Wenn dies direkt beim Besteigen auffällt, sollte die Leiter noch einmal neu angelegt werden. Ist eine Sprossenanlegeleiter zu flach angelehnt – das heißt, der Winkel ist kleiner als 65 Grad –, macht sich das oft erst in der Leitermitte bemerkbar, und zwar wenn sich die Leiter stärker als sonst durchbiegt und vielleicht schon wegrutscht. Daher rät Wolfgang Lather von Krause-Werk, einem Hersteller von Steig- und Gerüstsystemen, vorab zu prüfen, ob die Leiter im idealen Anlegewinkel aufgestellt ist. „Hier spielt das Verhältnis von Anlegehöhe – also Anlegepunkt des Leiterkopfes – und Abstand des Leiterfußes zur Wand eine wichtige Rolle. Das Verhältnis sollte zirka 4:1 betragen“, erläutert er. Das bedeutet in der Praxis: Bei einer Anlegehöhe von vier Metern beträgt der Abstand des Leiterfußes zur Wand rund einen Meter. Außerdem hilft die „Ellenbogen-Methode“: Den korrekten Anlegewinkel von zirka 70 Grad hat man, wenn man seine Füße am unteren Leiternende platziert und der Ellenbogen des angewinkelten Arms die Leiter berührt. Da die Körperproportionen jedes Einzelnen recht unterschiedlich sind, ist diese Messung aber nur als grober Anhaltspunkt anzusehen. „Der Benutzer sollte sich immer auf seinen gesunden Menschenverstand verlassen“, so Lather. „Besser noch ist es, wenn man Leitern mit einem eingebauten Neigungsmesser verwendet“, ergänzt Jürgen Chilian von der Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution (BGHW).

| Bild: Stehleiter
Foto: Krause
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Eine Stehleiter gilt als standfester als eine Anlegeleiter. Trotzdem gibt es einige Tücken. Es sollten beispielsweise alle Spreizsicherungen – Gurtbänder, Ketten usw. – gespannt sein. Bei Gelenkleitern müssen die Gelenke eingerastet sein. Bei Stehleitern mit Plattform ist der richtige Sitz der Plattform wichtig, da sie auch als Sicherung der Leiterteile dient und somit an einem festen Stand mitwirkt. „Der sichere Stand ist das wichtigste Gebot. Deshalb dürfen die oberen zwei Stufen einer beidseitig begehbaren Stufenleiter nicht betreten werden“, erklärt Bauermeister. Auf keinen Fall dürfe damit auf andere Flächen umgestiegen werden. Auch für die Stufenleiter gilt: Für länger andauernde Arbeiten sind sie nicht geeignet! Besser für niedrige Höhen sind Tritte mit größerer Standfläche und für größere Höhen Arbeitsbühnen und Fahrgerüste.

Egal, welche Art von Leiter benutzt wird: Sie darf keine Schäden aufweisen, die für die sichere Benutzung bedenklich sind. Eine kurze Sicht- und Funktionsüberprüfung vor der Benutzung sollte selbstverständlich sein. Nur so können Beschädigungen und Funktionseinschränkungen rechtzeitig erkannt werden. Ist die Leiter in Ordnung, sollte der Benutzer bei sich selbst prüfen: Habe ich die richtigen Schuhe an? Sandalen, Flipflops, verdreckte oder ölige Schuhsohlen fordern einen Absturz geradezu heraus. Fühle ich mich körperlich in der Lage, auf die Leiter zu steigen? Die Einnahme von Medikamenten sowie Alkohol- und Drogenkonsum führen zu einem erhöhten Absturzrisiko.

UNFALLBERICHTE

  • Beim Absteigen von einem Vordach über eine nicht ausreichend hohe Stehleiter kam es zum Absturz aus 3,5 Metern.

  • Beim Montieren einer Kabelpritsche in zirka 4,5 Metern Höhe stürzte der Versicherte von einer Anlegeleiter.

  • Beim Herabsteigen auf einer Anlegeleiter rutschte diese weg und der Versicherte stürzte aus zirka 5 Metern Höhe auf den Betonboden.
  • Im Hochlager benutzte der Versicherte eine ungeeignete Leiter, die er dort vorfand. Er stellte sie falsch an. Als er auf ihr stand, rutschte sie unter ihm weg und es kam zum Sturz.
  • Bei Demontage- und Montage arbeiten kippte der Versicherte auf der Leiter stehend mit dem Gerüst um.
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